ab 12/2022: Steuerpflicht der sog. Nov./Dez. Energiepreisbremsen-Entlastung auch für Privathaushalte (ein echter “Witz” des Gesetzgebers wenn es nicht so traurig/realitätsfremd wäre)
ab 1.1.2023: Erhöhungen des Freibetrages für Alleinerziehende, des sog. Ausbildungsfreibetrages, des Sparerpauschbetrages, des Arbeitnehmer-Werbungskosten-Pauschbetrages…
ab 1.1.2023: Neuregelungen beim häuslichen Arbeitszimmer und der sog. Homeoffice-Pauschale
ab 1.1.2023: elektronische Krankmeldung/Erstattung der Lohnfortzahlung von der Krankenkasse: Sie müssen uns als Steuerberater unverändert miitteilen, von wann bis wann welcher Arbeitnehmer krank war. Zwar meldet der Arzt die Krankmeldung ab 2023 automatisch an die Krankenkasse (wenn es klappt), jedoch können wir als Steuerberater dies nur dann uns abrufen, wenn wir die Zeitraum der Krankheit beim Abruf wissen….